Alle Stoffe
bestehen - soweit nicht in der Stoffbeschreibung anders ausgewiesen
- aus 100% Baumwolle. Sind Stoffe mit Motiven bedruckt, so sind die
Motivgrößen in der Regel angegeben.
Die Stoffe
liegen in der Regel 112 - 115 cm von Webkante zu Webkante. Einige Stoffe
liegen breiter, dies ist beim jeweiligen Stoff angegeben.
Bitte beachten Sie, dass es durch das
digitale Einlesen der Stoffe und Ihre individuelle Bildschirmeinstellung
zu leichten Unterschieden zwischen den Abbildungen und dem Originalstoff
kommen kann.
1.
Geltung der Bedingungen
1.1 Für
alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gelten ausschließlich
die hier veröffentlichten Bedingungen.
1.2 Besondere
Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von
dem Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Im übrigen gelten diese
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
2.
Allgemeines / Vertragsabschluß
2.1 Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande.
2.2 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen
der schriftlichen Zustimmung von PatchCom.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sämtliche
Angebote des Verkäufers auf dessen Internetseiten sind freibleibend. Ein
Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch den
Verkäufer zustande. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde 30
Tage an Bestellungen gebunden.
3.2 Der Verkäufer wird
nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des
Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen
wird, daß hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmern getätigt
wird.
3.3.
Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile.
Liefer- und Versandkosten fallen zusätzlich an und werden im Rahmen
des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen. Für die Lieferung gelten
die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.
3.5 Dem Käufer steht nach §
361 a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag
des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei wiederkehrenden
Lieferungen gleichartiger Waren am Tag des Eingangs der ersten
Teillieferung und bei Dienstleistungen am Tag des Vertragsabschlusses.
Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und bedarf keiner Begründung. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die oben
angegebene Adresse des Verkäufers bzw. Rücksendung der Ware an diese
Adresse.
3.6 Ein Widerrufsrecht
besteht nicht bei Verträgen - zur Lieferung von Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden.
3.7.
Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von EUR 20 hat der Kunde die regelmäßigen
Kosten der Rücksendung zu tragen.
3.8 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur
zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn,
die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von
uns anerkannt.
3.9 Soweit nicht anders
vereinbart, sind Rechnungen sofort zahlbar ohne Abzug. Ein
Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen.
3.10 Zahlungen müssen kosten-
und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten des
Verkäufers geleistet werden.
3.11 Wechsel und Schecks
werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
3.12 Gerät der Kunde mit
einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug, läßt er
Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist der Verkäufer
unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den
Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen oder Leistungen
zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend
zu machen.
3.13 Der Verkäufer ist
darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von
3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens
jedoch in Höhe von 10 % p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem
Verkäufer entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist
berechtigt, den Nachweis zu führen, daß dem Verkäufer kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist.
3.14
Gegenüber Ansprüchen des Verkäufers kann der Kunde nur dann die Aufrechnung
erklären, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
ist.
4.
Lieferfrist, Teillieferung, Gefahrenübergang
4.1
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma
können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine
ausdrücklichen Weisungen gibt.
4.2 Die
vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Angaben zum Liefertermin sind seitens des Verkäufers unverbindlich und
stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Fixgeschäfte werden
nicht geschlossen.
4.3 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller
uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen
übergeben hat.
4.4 Ist die
Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt,
Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder
sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen,
wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies
gilt entsprechend für den Fall, daß sich der Verkäufer beim Eintritt
einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Lieferverzögerungen,
die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und
Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von uns nicht zu
vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in
wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
4.5
Bei einer Dauer der Leistungsverhinderung im Sinn von Ziffer 4.4 von
mehr als 3 Monaten sind der Verkäufer und der Kunde, bei Nichteinhaltung
des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 4.4 genannten Gründen
nur der Kunde, berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung
vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den
Kunden ist, daß er dem Verkäufer schriftlich eine angemessene (mindestens
drei Wochen lange) Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
4.6 Gerät der Verkäufer
mit der Lieferung in Verzug, so ist seine Schadensersatzpflicht im Falle
leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des typischerweise
vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche
bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht.
4.7 Der Verkäufer ist
jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen
berechtigt. Teillieferungen können vom Verkäufer sofort in Rechnung
gestellt werden.
4.8
Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus
sonstigen Umständen, die er zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom
Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Kunden über. In diesem Falle
tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung
der Versandbereitschaft ein. Kosten der Lagerhaltung beim Verkäufer
oder bei Dritten trägt der Kunde. Der Verkäufer ist berechtigt, 10%
des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz
zu verlangen. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten
wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs
des Käufers ist PatchCom berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr
des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern.
Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an PatchCom Ersatz
für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal
EUR 10.- zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem
Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht
entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten
wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.Die Geltendmachung eines
darüber hinausgehenden Schadensersatzes gegen den Kunden bleibt unberührt.
5.
Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten
5.1 Der Verkäufer
gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, daß Lieferungen und
Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind und
-soweit derartige Zusagen gemacht wurden- die schriftlich vereinbarten
Spezifikationen und zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden.
5.2 Die Gewährleistungsrechte
des kaufmännischen Kunden setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377,
378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der
aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, daß zuvor
aufgetretene Fehler nicht unverzüglich angezeigt worden sind oder der
Kunde die Vorschriften über Einsatz und Einsatzbedingungen nicht
eingehalten hat.
5.3
Ist der Verkäufer zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit
oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen
hinaus aus Gründen, die er zu vertreten hat, oder schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung
in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
6 1. Der Verkäufer behält
sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung
vor.
6.2 Zur Weiterveräußerung,
Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der
Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Verkäufers berechtigt.
6.3 Der Kunde tritt sämtliche
ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und
Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung,
Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware an den Verkäufer ab.
6.4 Bei Zugriffen Dritter auf
die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers
hinzuweisen und diesen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten,
haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
6.5 Eine Verarbeitung oder
Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns
vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen
verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die
Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der
Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so
hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
6.6. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware
abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. den Einsatzort der
Vorbehaltsware zu betreten, auch ohne zuvor den Rücktritt zu erklären
oder die Rechte aus § 326 BGB auszuüben. Der Kunde verzichtet auf die
Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet
dem Verkäufer den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware
befindet.
7.
Haftung, Haftungsausschluß
7.1 Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer
sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder
Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen
Nebenpflichten, vorvertragliche Pflichten, positiver Vertragsverletzung
und unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer
hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die
Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer
zugesicherten Eigenschaft.
7.2 Soweit der Verkäufer dem
Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den
typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der
Ersatz für Folgeschäden ausgeschlossen. Wir haften also nicht für
Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind;
insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Käufers.
7.3
Wenn und soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
7.4 Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen
beachten Sie bitte die Hinweise in unseren aktuellen, jeder Lieferung
beiliegenden, Rücksende- und Serviceinformationen.
8.
Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
8.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung,
die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens,
die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste
oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen
des Bestellers bekannt werden.
8.2 Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen
nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der
Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale
Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung
mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen
oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich
hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen.
9. Anleitungen,
Literatur
Bei Lieferung von Anleitungen und Literatur gelten über unsere Bedingungen
hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers.
Mit der Entgegennahme der Artikel erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich
an.
10. Verwendung von
Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden
betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
11.
Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen
des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn / Taunus, sind
vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung
einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag
zurückzutreten.
12. Erfüllungsort,
Gerichtsstand
12.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten
Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen
Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus den Vertrag sich ergebenden
Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Böblingen
vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
13. Anwendbares Recht, Wirksamkeit,
Schriftform
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts
(UNCITRAL-Abkommen) wird ausgeschlossen.
13.2 Änderungen und Ergänzungen der in diesen
Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform und der Vereinbarungen im Kaufvertrag. Mündliche oder
schriftliche Nebenabreden binden den Verkäufer nur nach schriftlicher
Bestätigung.
13.3
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.